Aufgrund der immer steigenden Parkplatznot in der Landes- und Bundes-Hauptstadt „verlagern“ sich die Einsatzorte oftmals in Tiefgaragen und Hinterhöfe. Dort ist die Zufahrt selbst für „kleine“ Abschleppwagen mit der Größe eines Transporters nicht mehr gegeben. Hier ist unser spezielles Tiefgaragenfahrzeug AWU32 aufgrund von Höhe, Breite und Wendigkeit nicht mehr wegzudenken.
Aufgrund der steigenden Zahlen von elektronisch „verriegelten“ Automatikgetrieben, elektronischen Feststellbremsanlagen, wie auch elektronische Lenkschlößer können diese bei technischen Defekten in einigen Fällen NICHT mehr freigeschaltet werden und das Fahrzeug ist somit nicht roll- und/oder lenkfähig. Für diesen Einsatzbereich, wie auch für Einsätze von unbefestigtem Gelände, verfügen wir über dieses Spezialfahrzeug.
Aufgrund der Abmessungen dieses Tiefgaragen-Bergungsfahrzeuges (Fahr-Standhöhe unter 1,90 Metern, ausgestattet mit einem zuschaltbaren Allradantrieb mit zusätzlicher Untersetzungsmöglichkeit) sind wir in der Lage, Fahrzeuge auch aus Tiefgaragen, Parkhäusern oder engen Hinterhöfen zu „bergen“.
Radroller und Winde
Das Fahrzeug ist mit einem Radrollersystem und zusätzlichen Rangierrollern ausgestattet, um je nach der Einsatzsituation den Havaristen gegebenenfalls vollständig von dem Untergrund im Bereich der Räder anzuheben und in engen und flachen Gegebenheiten zu verfahren. Das Fahrzeug verfügt über eine zusätzliche Bergewinde, welche im einfachen Strang noch 1,5 Tonnen Zugkraft leistet.
Das Tiefgaragenfahrzeug AWU32 verfügt selbstverständlich über eine aktuelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4 c StVO zur Durchführung von Abschleppvorgängen auf Bundesautobahnen entgegen den Vorschriften des § 15a Abs. 1 und 2 StVO.