Bei der Bergung mit Windenseil und Kran werden die Kräfte eines Mobilkrans (MK) und eines Abschleppfahrzeugs-Unterfahrlift (AWU) geteilt bzw. gemeinsam genutzt. Die Einsatz- bzw. Unfallsituation muss dies ermöglichen und / oder voraussetzen.
Wir nutzen die Konstellation aus beiden Einsatzfahrzeugen in der Regel in folgenden Fällen: Die Bergung mittels AWU ist von den Gegebenheiten des Untergrundes her möglich, aber das havarierte Fahrzeug muss aufgrund des Ladungszustandes oder der Grabenneigung gegen Umkippen gesichert werden.
Sicherung gegen Umkippen und Entlastung
Je nach Ladungszustand des Havaristen und Ausladung des Mobilkrans kann – neben der Sicherung des Lastzuges gegen Umkippen – dieser für den Bergungsvorgang mit dem gleichen Kranhub entlastet werden.
Dadurch können wir die durch das Bergungsfahrzeug in das Fahrgestell des Havaristen eingebrachte Windenseilzugkraft wesentlich minimieren. Schäden am Hauptrahmen wird damit vorgebeugt.
Zeitgleich werden die „kritischen Punkte“ der beiden Rahmeneinheiten von Sattelzugmaschine und Sattelauflieger durch Heben vor Bergeschäden geschützt. Das ist abhängig von der jeweiligen Ausladung des Krans.
Wirtschaftliche und beschädigungsfreie Bergung
Für die Bergung eines Lastzuges steht oft „nur“ ein Kran zur Verfügung und / oder der wirtschaftliche Einsatz eines zweiten Mobil- oder Autokrans ist nicht gegeben. Sofern die Situation die Bergung mittels eines Mobilkrans und eines Abschleppwagens-Unterfahrliftes erlaubt, bildet der gemeinsame Einsatz beider Fahrzeuge eine sinnvolle Einheit zur beschädigungsfreien und wirtschaftlichen Bergung.
In vielen Fällen ist die Fahrbereitschaft des Havaristen per eigener Achse nicht mehr möglich. Aufgrund der Schäden am verunfallten Lastzug benötigen wir für den Abtransport einen Abschleppwagen-Unterfahrlift. Der AWU führt die Bergung des Havaristen durch und unterstützt die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes.
Hier sehen Sie Beispiele der Bergung festgefahrener Fahrzeuge mittels Windenseil und Kran.