Das Tätigkeitsfeld eines modernen Abschleppdienstes hat sich gegenüber dem landläufig verwendeten Oberbegriff „Abschleppdienst“ stark gewandelt.
Beim Abschleppen wird der Havarist NICHT auf einem Anhänger oder auf einem Lkw mit einer Ladefläche transportiert! Beim Abschleppen (wie auch beim Schleppen) wird der Havarist komplett oder teilweise auf der Fahrbahn GEZOGEN / ABGESCHLEPPT / GESCHLEPPT!
Betrachtet man den Begriff „Abschleppen“ aus der Sicht der StVZO, bezieht sich die Abschleppleistung lediglich vom Ausfallort des Kraftfahrzeuges und / oder Anhängers bis zum nächsten geeigneten Abstellort. Hierbei besteht dann nur der Notbehelfsgedanke, um das betriebsunfähige Fahrzeug vom Ausfallort wegzuschaffen. Als Ziel würde dann zum Beispiel die nächste Werkstatt, der Verschrottungsbetrieb, die Garage oder ein Verladebahnhof angefahren werden dürfen.
Beim Anfahren von anderen Zielen mit dem Havaristen, zum Beispiel einer Wunschwerkstatt, die einige 100 Kilometer entfernt liegt, kommt die Tätigkeit SCHLEPPEN zum Tragen. Das Schleppen ist GENEHMIGUNGS- UND KOSTENPFLICHTIG! Zur Erteilung einer Schleppgenehmigung muss das Unternehmen, wie auch das Einsatzfahrzeug, besondere Voraussetzungen erfüllen.
Bei einer Verbringung eines liegengebliebenen Havaristen, zum Beispiel durch Panne oder Unfall, unter Einsatz eines Anhängers, oder eines Lkw der den Havaristen mittels Windenseil oder Ladekran auf eine Plattform verlädt, spricht man von einem TRANSPORT. Bei einer Abschleppleistung dieser Art, also bei einer KOMPLETTEN VERLADUNG auf ein Transportfahrzeug sind keine Sondergenehmigungen nötig. Diese Form des Abtransportes ist bei einem Pkw und unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Transporter wirtschaftlich möglich, jedoch nicht bei einem leichten bis schweren Lkw.
Unser Unternehmen beschäftigt sich seit den fünfziger Jahren mit der Bergung, dem Abschleppen und dem Abtransport von liegengebliebenen und / oder verunfallten Kraftfahrzeugen in allen Gewichtsklassen. Aufgrund jahrelanger Erfahrungen, Weiterentwicklung von Technik und Personal, wie auch Optimierung des Fuhrparks und technischem Equipments sind wir in der Lage das havarierte Fahrzeug beschädigungsfrei zu bergen und / oder abzuschleppen.
Definition der Begriffe Abschleppen – Schleppen – Anschleppen – Bergen