Das Transportfahrzeug Kran bis 15 t (LFBK180) ist aufgrund seiner Beschaffenheit in der Lage, fahruntüchtige Kraftfahrzeuge (technischer Defekt und / oder Unfall) mittels Windenseil und / oder Ladekran auf das hydraulische Schiebeplateau zu verladen. Dieser Lkw für Fahrzeugbeförderung mit Kran wird oftmals fälschlicherweise als „Abschleppfahrzeug“ bezeichnet. Wird ein liegengebliebenes, havariertes Fahrzeug auf diesem Fahrzeug von dem Ausfallort zum Zielort verbracht so erfolgt in diesem Fall ein Transport und keine Abschleppleistung.
Dieses Fahrzeug verfügt über eine hydraulisch ausfahrbare Hubbrille, mit welcher ein havariertes Fahrzeug an einer Achse angehoben und abtransportiert werden kann.
Dieser Vorgang wiederum wird dann als Abschleppen oder Schleppen bezeichnet und unterliegt bestimmten Gesetzen und Sondergenehmigungen.
Verladungsmöglichkeiten
Bei der Verladung mittels Windenseil wird das Zugseil der hydraulischen Seilwinde in den Front- oder Heckbereich (z.B. Abschleppöse oder Achse) des Havaristen angeschlagen, die Rollfreiheit der Räder hergestellt und dann auf das hydraulische Verschiebeplateau gezogen.
Bei der Verladung mittels Ladekran wird an allen Rädern des Havaristen eine Radklammer, unfall-/einsatzbedingt auch mit Achterschlingen und Abstandshaltern angeschlagen. Diese wird über Textil-Rundschlingen an dem über dem Havaristen befindlichen Traglastgestell angeschlagen. Das Traglastgestell ist mit dem eigentlichen Ladekran verbunden. Auf diese Weise lassen sich nicht roll- und / oder lenkfähige Kraftfahrzeuge beschädigungsfrei verladen / verheben.
Bergungsmöglichkeiten
Die Bergungen von verunfallten Kraftfahrzeugen können entweder unter Einsatz der Seilwinde, als auch unter Einsatz des Ladekrans oder in Kombination der beiden Einrichtungen erfolgen. Bei einer guten Konfiguration eines LFBK zur Bergung von Kraftfahrzeugen lassen sich auch beladene Transporter bis hin zu kleinen Leicht-Lastkraftwagen fachgerecht und beschädigungsfrei bergen.
Durch dein Einsatz von festen und losen Umlenkrollen ist man in der Lage, die Zugrichtung des Windenseils zum einen zu beeinflussen, zu verändern oder auch die Zugkraft der Seilwinde zu erhöhen.
Der Ladekran kann beim kontrollierten Aufrichten von Kraftfahrzeugen, Transportern und Leicht-Lastkraftwagen eingesetzt werden.
Durch ein spezielles Anschlagmittelsystem ist auch eine beschädigungsfreie Verladung von Kraftfahrzeugen ohne Räder unter Einsatz des Ladekrans möglich. Das System ist nicht herstellergebunden und kann daher an jedes Kraftfahrzeug montiert werden.
Das Fahrzeug ist in seiner Komplexität mit allen System so konstruiert, daß eine „Einmann-Bedienung“ ohne Einschränkungen problemlos möglich ist. Bei Bergungen jedoch, ist der Einsatz eines weiteren Fachpersonals schon aufgrund der Unfallgefahr und der gesamten „Umsicht“ eindeutig sinnvoller.
Fakten des LFBK180
- Zulässige Gesamtgewicht 18.000 kg
- Nutzlast 5.000 kg
- Spezial- Bergeplateau mit „Power-Wippe“
erlaubt schrägen, seitlichen Windenseilzug bei vollständig abgelegten Plateau. Nutzlast 7.000 kg - Hauptseilwinde auf dem Plateau 6.000 kg am einfachen Strang
- Hubbrille mit 2.000 mm Ausschub Nutzlast 8.000 kg bei 800 mm
- Zusatz-Seilwinde auf Hubbrille 4.000 kg am einfachen Strang
- Ladekran MKG 242HP (24mt)
minimale Ausladung 2.800 mm = maximale Hublast 7.820 kg
maximale Ausladung 10.600 mm = maximale Hublast 1.900 kg
Das Transportfahrzeug Kran bis 15 t (LFBK180) verfügt selbstverständlich über eine aktuelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4 c StVO zur Durchführung von Abschleppvorgängen auf Bundesautobahnen entgegen den Vorschriften des § 15a Abs. 1 und 2 StVO